

Erschließungsbeiträge in Heilbad Heiligenstadt
Aufgrund des Baugesetzbuches und der Erschließungsbeitragssatzung erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge für die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen. Es ist eine anlagenbezogene Abrechnung vorgeschrieben, was der Erhebung einmaliger Beiträge entspricht.
Auskünfte über die Baumaßnahmen, die betreffende Erschließungssituation Ihres Grundstücks und Beiträge erhalten Sie im Bauamt der Stadtverwaltung.
Die Erschließungsbeitragssatzung können Sie hier nachlesen.
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