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Steuerbegünstigungen im Sanierungsgebiet

Das Bauamt der Stadt Heilbad Heiligenstadt, SG Stadtsanierung erteilt auf Antrag gemäß den Richtlinien ( Bescheinigungsverordnung Nr. 22/ 1999 Thüringer Staatsanzeiger) eine Bescheinigung über die Steuerbegünstigungen nach § 7 h, 10 f und 11 a  des Einkommensteuergesetzes (EStG) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Historische Altstadt“(Bereich innerhalb der Stadtmauer)

Voraussetzung für die Erteilung der v.g. Bescheinigung ist, dass der Eigentümer mit der Stadt vor Beginn der Baumaßnahme eine freiwillige vertragliche Vereinbarung abschließt. Ein rückwirkender Abschluss dieser v.g. Vereinbarung ist nicht möglich. Die fehlende vertragliche Vereinbarung kann nicht durch die Erteilung einer Baugenehmigung oder den Genehmigungsbescheid nach § 145 Baugesetz (BauGB) ersetzt werden.

 

Bescheinigungsverfahren:

1.vor Maßnahme/Baubeginn

Für den Abschluss der vertraglichen Vereinbarung muss vorab ein formloser Antrag gestellt werden.

 

Nachfolgende Angaben sind für die Erstellung der Vereinbarung erforderlich:

-    Name und Vorname sowie

- Anschrift des Eigentümers,

- Angaben zu Flur und Flurstück,

kurze Darstellung der geplanten Maßnahmen,

- Angaben zum Durchführungszeitraum

 

Bei größeren Vorhaben sind zeichnerische Unterlagen sowie eine Kostenschätzung erforderlich.

 

2.Abschlus einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Gemeinde und Eigentümer

 

3.  Durchführung der Maßnahme

 

4. nach Durchführung der Maßnahme /Baumaßnahme sind vorzulegen:

vollständig ausgefüllter unterschriebener Antrag auf Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a EStG

- vollständige Rechnungsbelege (Originalrechnungen sowie Kassenbelege) nach Gewerken und Bauteilen geordnet und durchlaufend nummeriert

-   Baukostenzusammenstellung( nach dem Muster innerhalb des Antragsvordruck) als Anlage zum Antrag

- Fotodokumentation der durchgeführten Maßnahmen

Nach Vorlage der o.g. Unterlagen und unter der Maßgabe das Auflagen und die betreffenden Richtlinien eingehalten bzw. erfüllt sind, wird die Bescheinigung ausgestellt. Maßnahmen, die nicht steuerbegünstigt sind werden nicht berücksichtigt.

Die Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Ausdrücklich wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass die Stadt Heilbad Heiligenstadt kein Erörterung steuerrechtlicher Belange vornimmt; dies  ist einzig und allein den steuerberatenden Berufsgruppen vorbehalten. 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Durstewitz, SG Stadtsanierung,

Telefon 03606 - 677603  gern zur Verfügung.

 

Leitet Herunterladen der Datei einAntrag auf Austellung einer Bescheinigung (als PDF)

Leitet Herunterladen der Datei einRichtlinie (als PDF)

Leitet Herunterladen der Datei einLageplan (PDF)