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Straßenausbaubeiträge in Heilbad Heiligenstadt

Auf Grundlage des Thüringer Kommunal- abgabengesetzes und der Straßenausbau- beitragssatzung erhebt die Stadt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung für die zu Abrechnungseinheiten zusammengefassten Erschließungsanlagen.
Die jeweils von den Anliegern und der Stadt zu finanzierenden Kosten werden prozentual unter Berücksichtigung der Straßenart (Anliegerstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Haupterschließungsstraßen) ermittelt = Straßenausbau- beitrag. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung bleiben erschließungs- beitragspflichtige Grundstücke für die Dauer von längstens 20 Jahren bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unberücksichtigt.
Auskünfte über die Baumaßnahmen, die betreffende Erschließungssituation ihres Grundstückes und Beiträge erhalten Bürger beim Bauamt der Stadtverwaltung.
PDF-Dokumente zu Straßenausbaubeiträgen:
Lesefassung der Straßenausbaubeitragssatzung und Berechnungsbeispiel
Überblick Abrechnungseinheiten







