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Neues kommunales Finanzmanagement
Allgemeines und Gründe für die Doppik-Einführung
Die kommunale Finanzsituation hat in den letzten Jahren einen besorgniserregenden Stand erreicht. Eine Besserung ist derzeit nicht grundlegend in Sicht. Daher wird bereits seit Jahren u.a. die Reform der Arbeitsweise in der öffentlichen Verwaltung voran getrieben. Mindestens seit Anfang der neunziger Jahre läuft ein Teil dieser Bemühungen unter dem Stichwort „Neues Steuerungsmodell (NSM)“. Die zunächst weitgehend theoretische Ausformulierung des NSM wurde in den letzten Jahren immer effektiver in die Praxis umgesetzt. Die folgenden Ziele verfolgt dabei das NSM unter anderem:
• | Darstellung des vollständigen Vermögensbestands |
• | Mehr Bürgerfreundlichkeit – größere Durchsichtigkeit (Transparenz) |
• | Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs, |
• | Outputorientierte Darstellung der Produkte – keine reine Inputorientierung mehr |
• | Ermöglichung der zielorientierten Steuerung durch Budgets |
• | Dezentrale Ressourcenverantwortung |
• | Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“ |
• | Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling |
Die bisher angewandte so genannte Kameralistik, die nur in der öffentlichen Verwaltung angewendet wird und derzeit noch angewendet werden darf (jetzige Rechtsgestaltung etwa seit 1969/1974, mit Vorläufern im ehem. Reichsrecht/preußischen Recht) ist als einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben künftig nicht mehr als Steuerungsinstrument für das komplexe Aufgabenspektrum der Kommunalverwaltungen geeignet. Deshalb wurde recht schnell sichtbar, dass die Basis für dieses Vorhaben ein verbessertes Rechnungswesen ist. Als Vorbild diente das in der Privatwirtschaft üblicherweise praktizierte Verfahren der „doppelten Buchführung in Konten“ (= Doppik). 1994 startete aus diesem Grunde ein Modellprojekt in der baden-württembergischen Stadt Wiesloch. Professor Dr. Klaus Lüder entwickelte hierbei das Drei-Komponenten-System bestehend aus Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung bzw. der gleichnamigen Planungskomponenten (Ergebnis- und Finanzplan). Dieses Buchführungssystem bildet die Grundlage zur Erreichung der Ziele des NSM. Die Vermögensrechnung basiert auf einer Bilanz, wie sie aus der Privatwirtschaft bekannt ist. Die in Kontenform angelegte Auflistung aller Vermögens- und Schuldensteile ist Ausgangspunkt jeder doppischen Buchung. Auf der linken Seite (Aktiva) befinden sich Aussagen über das Vermögen (Anlagevermögen und Umlaufvermögen), auf der rechten Seite (Passiva) findet man die Informationen zum Kapital (Eigenkapital und Fremdkapital). Aktiva und Passiva müssen in der Summe übereinstimmen. Der künftige kommunale Haushalt wird dann ausgeglichen sein, wenn sich das Eigenkapital nicht verringert. Eine Bilanz für Kommunen gab es in der Vergangenheit nicht. Die Ergebnisrechnung sollte den Kennern der betriebswirtschaftlichen Buchführung und damit der Doppik als Gewinn- und- Verlust-Rechnung (GuV) bekannt sein. Im Gegensatz zur Kameralistik wird hier jedoch der tatsächliche Ressourcenverbrauch abgebildet. Große Kostenbereiche wie Abschreibungen und Rückstellungen, die in der Kameralistik noch unberücksichtigt geblieben sind, werden abgebildet und sind somit Voraussetzung für die angestrebte Generationengerechtigkeit. Bei der Finanzrechnung wird man allerdings das Gegenstück in der Privatwirtschaft vergeblich suchen. Diese Finanzmittelflussrechnung bildet die Liquidität der Kommune ab und gleicht hier am weitesten der bisherigen kameralen Darstellung – in gewisser Weise ist dies eine Konzession an die bisherige Verfahrensweise der Kameralistik. Die zentrale Information über den Liquiditätsstand einer Kommune wird zukünftig Auskunft darüber geben können, ob eine Kommune ihren öffentlichen Auftrag tatsächlich erfüllen kann oder nicht.







