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Ziele der Doppik
Die Einführung des Neuen kommunalen Finanzwesens ist zunächst eine weitestgehend verwaltungsinterne Tätigkeit. Dennoch kann die Allgemeinheit aus der Doppik-Einführung einen erheblichen Nutzen ziehen. Klar ist aber auch, dass ein neues Buchführungssystem allein nicht für vollere Gemeindekassen sorgen kann und wird.
Stand im Freistaat Thüringen
Im Lande Thüringen wurde auf der Grundlage der IMK-Beschlüsse zur Doppik-Einführung in Deutschland aus dem Jahre 2003 der Grundsatzbeschluss des Thüringer Kabinetts v. 24.01.2006 zur Einführung der Doppik (Optionsmodell) ab 01.01.2009 gefasst. Darauf basierend erfolgte im Zeitraum Mai 2006 bis Oktober 2007 die Erarbeitung der gesetzlichen und inhaltlich-organisatorischen Grundlagen zur Einführung der Doppik in der Arbeit der Landesprojektgruppen NKF als Gemeinschaftsprojekt des GStB und des Thüringer Innenministeriums. Diese Vorarbeiten mündeten in der Gesetzesvorlage zur Doppik-Einführung, die am 09.04.2008 in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten wurde.
Am 19.11.2008 hat der Thüringer Landtag das „Thüringer Gesetz über das Neue Kommunale Finanzwesen“ (ThürNKFG) beschlossen, das zeitgleich mit den zugehörigen Verordnungen (ThürGemHV-Doppik, ThürGemBV) und Verwaltungsvorschriften (VwV-ThürGemBV, VwV Konten und Produkte, VwV-Abschreibungstabelle) zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist. Damit besteht nun die Möglichkeit der Umstellung auf die Doppik erstmals zum 01.01.2009 im Freistaat Thüringen.
Anforderungen und Aufgaben
Zunächst können sogar für die Einführung der Doppik – auf Grund der vielfältigen neuen Anforderungen und Aufgaben – von der Datenerfassung bis zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der Umstellung der Arbeitsweisen – nicht unerhebliche Aufwendungen personeller, technischer und organisatorischer Art notwendig sein, um das große Ziel zu erreichen. Dies stellt gerade kleinere und mittlere Kommunen vor erhebliche Anforderungen, die nicht wegzudiskutieren sind und nur u.a. über Prinziplösungen in Landesprojekten und interkommunaler Zusammenarbeit auch mit wissenschaftlichen Einrichtungen mit viel persönlichem Engagement bei klaren Zielvorgaben aller Beteiligten gemeinsam zu lösen sind. Auch kann auf die wertvollen Erfahrungen der Pilotkommunen in verschiedenen Bundesländern zurückgegriffen werden.
ARGE NKF in Thüringen
Dazu treten solche Initiativen wie etwa die interkommunale Arbeitsgemeinschaft „ARGE NKF in Thüringen“, in der die Stadt Heilbad Heiligenstadt aktiv mitwirkt. Die doppelte Buchführung stellt also nur das Werkzeug und Instrumentarium dar, dessen sachgerechte und intelligente Bedienung der eigentliche Schlüssel zum – langfristigen - Erfolg sein wird.
Erhöhte Steuerungsmöglichkeiten
In Verbindung zur Bildung von Produkten und Zielen wird eine wesentlich effektivere Steuerung möglich sein. Die Produkte können in Teilplänen genauer untersetzt und optimiert werden. Definierte Ziele können via Budgetierung motivierend wirken. Generell wird es das Ziel sein, sich der effektiven Arbeitsweise der Privatwirtschaft anzunähern, immer im Bewusstsein, dass der Auftrag von Kommunalverwaltungen ungleich schwerer und per Gesetz (Kommunalordnung) vorgeschrieben ist, da man im Sinne der Daseinsvorsorge z.B. „unwirtschaftliche Produkte“ nicht einfach von der Produktpalette „streichen“ kann, wie es in der Privatwirtschaft möglich ist.
Transparenz
Mit der Einführung des NKF und der Zuordnung und Verbuchung aller Aufwendungen und Erträge auf die zu bildenden Produkte ( = Leistungen intern oder extern) der Kommunalverwaltungen wird es zukünftig möglich sein, dem Bürger Auskunft darüber zu geben, wie seine Gebühren genutzt werden. Die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen werden auswerten können, wo welche Kosten in welcher Höhe anfallen und wo möglicherweise Einsparungspotenziale zu suchen sind.
Produktkalkulation
Eine verursachungsgerechte Verteilung der Kostenbestandteile auf die Produkte der Verwaltungen kann dafür sorgen, dass die Leistungen der Kommunen noch klarer und deutlicher kalkuliert und dargestellt werden können.
Generationengerechtigkeit
Jedes genutzte kommunale Vermögen verliert – wie jedes Anlagevermögen – beständig, vom Tage seiner Anschaffung an, an Wert. Der Ersatz dieses Werteverlustes (sog. Abschreibungen) wird in der Kameralistik bisher in der Regel nicht abgebildet – somit letztlich in die Zukunft verschoben. Durch die Berücksichtigung der Abschreibungen wird mit der Einführung der doppelten Buchführung der Werteverzehr bereits dann verbucht, wenn er auch tatsächlich geschieht – somit über die gesamte Nutzungsdauer verteilt berücksichtigt. So wird künftig die Benachteiligung folgender Generationen vermeiden, Mittel für Neuanschaffungen und deren planmäßige Umsetzung werden zurückgelegt hat. Bei voller Erwirtschaftung der Abschreibungen wird dieser Effekt behoben.
Haushaltsausgleich und Ressourcenverbrauch
Allerdings stellt die volle Erwirtschaftung der Abschreibungen für die doppisch buchenden Kommunen eine erhebliche Herausforderung dar, da die Wertgröße des Anlagevermögens und damit auch die Abschreibungen ganz erhebliche Größenordnungen einnehmen können – Bsp. Stadt Heilbad Heiligenstadt (17.000 EW) – Anlagevermögen geschätzt bei über 100 Mio. €. Erst mittel - bis langfristig wird sich diese Situation auch haushaltswirtschaftlich einpegeln im Vergleich zu der Größenordnung des jetzigen Schuldendienstes der Investitionskredite im kameralen System. Der Haushaltsausgleich kann somit für doppisch buchende Kommunen zunächst erst einmal schwieriger zu erreichen sein, als für kameral buchende Kommunen – hier ist u. U. auch der Landesgesetzgeber mit entsprechenden Regularien gefordert, wird doch im Lande Thüringen die Doppik optional zur Kameralistik ab 01.01.2009 möglich sein.“







