Aktuelles

Erster doppischer Haushalt 2010 - Stadt Heilbad Heiligenstadt - 16.12.2009  

 

1.     Grundzüge & zeitlicher Ablauf

Nach der Stadt Leinefelde-Worbis (01.01.2009), dem Landkreis Eichsfeld (01.01.2010), dem Ilmkreis (Plan: 2011) und weiteren Kommunen, wie u.a. die Stadt Erfurt (Plan: 01.01.2011), die Städte Jena, Gera, Weimar (Plan: 2010/2011) und die Stadt Nordhausen (Plan: 01.01.2010), die Gemeinde Tabarz, kann die Stadt Heilbad Heiligenstadt ihren Ersten doppischen Haushalt für das Haushaltsjahr 2010 vorstellen und zählt damit zu den ersten Kommunen und Landkreisen im Freistaat Thüringen, die die seit dem 01.01.2009 im Rahmen eines Optionsmodells mögliche Umstellung auf das neue, zukunftsweisende System des Neuen kommunalen Finanzmanagements (NKF), der Doppik, praktisch umsetzen.

Dem voraus ging der Grundsatzbeschluss der Innenministerkonferenz (IMK) v. 21.11.2003 in Jena zur Einführung des NKF in Deutschland, der Beschluss des Thüringer Kabinetts v. 24.01.2006 zum NKF- Optionsmodell sowie eine 2- jährige Projektphase im Freistaat Thüringen in den Jahren 2006 bis 2007 zur Erarbeitung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen.

Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat auf dieser Basis mit seinen Beschlüssen vom 18.05.2005 (NKF-  Vorbereitung), 29.01.2009 (NKF- Umstellung zum 01.01.2010) und 17.05.2009 (Hauptsatzungsanpassung gem. § 52 a ThürKO) hierzu die notwendigen konkreten Voraussetzungen für die folgende Tätigkeit der Verwaltung geschaffen.

In diesem mehrjährigen Zeitraum seit 2005/2006 - 2009 waren bisher eine Reihe grundlegender Aktivitäten in verschiedenen Richtungen (Teilprojekte) erforderlich:

Bereich  I   –  Erfassung u. Bewertung des Kommunalvermögens, Bilanz
Bereich II   – Controllingkonzept, Produkthaushalt, Überleitung
Bereich III  – Kommunikation, Informationen, Schulungen
Bereich IV  -  Referenzmodell –  
                       Dualität kamerale & doppische Haushaltsführung 
                       (Überleitungsjahr) Speyrer–Offenburger–Modell
Bereich V   –  Konzernrechnungslegung

 

2.     Erläuterungen zur Rechtsgrundlage kameraler – doppischer Plan

Gemäß ThürNKFG v. 19.11.2008 wird die Umstellung der Haushaltswirtschaft von Gemeinden geregelt. Darin ist mit Verweis auf § 52 a ThürKO festgelegt, dass in der Hauptsatzung bestimmt werden kann, die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung für Gemeinden zu führen.


In der praktischen Umsetzung der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2010 soll sowohl nach den Grundsätzen der Verwaltungsbuchführung gem. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) als auch den  Grundsätzen der kommunalen doppelten Buchführung (Doppik) auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik (ThürKDG) gearbeitet werden.

Für das Übergangsjahr oder Referenzjahr 2010 (vgl. auch u.a. Stadt Speyer, Offenburg, Tettnang, Herrenberg – alle BW, Gemeinde Bickenbach (HS), Michendorf (BB) – sog. Referenzmodell) ist das führendes System in der Haushaltswirtschaft 2010 letztmalig das kamerale System der Verwaltungsbuchführung gem. ThürGemHV ergänzt durch das doppische Produkthaushaltssystem, den doppischen Produkthaushaltsplan und die vorläufige Eröffnungsbilanz nach ThürKDG.

Das in der Stadt Heilbad Heiligenstadt eingesetzte komplexe Finanzsoftwaresystem (adKOMM - NKR) ermöglicht – ähnlich wie bspw. in der Stadt Leinefelde-Worbis - eine sog. „sanfte Migration“ vom kameralen Buchungssystem auf das doppische Buchungssystem.

Dabei wurden alle kameralen Haushaltsstellen mit den neuen doppischen Produktsachkonten verknüpft und, wo erforderlich, neue kamerale Haushaushaltsstellen mit neuen Produktsachkonten verknüpft – Bsp. neue Elemente der Doppik wie Sonderposten oder Abschreibungen.

Die Produktbildung und Produktbeschreibung der 63 Produkte, die Definition der Produktsachkonten und die Verknüpfung der kameralen Haushaltsstellen mit den neuen doppischen Produktsachkonten wurde im Zeitraum 2008-2009 (etwa 18 Monate) durchgeführt bzw. abgeschlossen und ist zum 01.01.2010 vollständig einsatzfähig.    Alle kameralen Buchungen werden jetzt und ab 01.01.2010 über die entsprechend hinterlegten Verweise zugleich im parallel geführten doppischen Produkthaushaltssystem und in den zugewiesenen Bereichen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung oder Bilanz automatisch generiert. Das doppische Produkthaushaltssystem und der doppische Produkthaushaltsplan 2010  sind incl. der Produktauswertungen in der Ergebnis- u. Finanzrechnung und Bilanz  somit voll einsatzfähig.

Zugleich wird im Laufe des Haushaltsjahres 2010 die Anlagenbuchhaltung (Vermögensbuchhaltung) in den Echtbetrieb der doppischen Haushaltsführung  übergehen.    Im Haushaltsjahr 2010 wird dann schrittweise die Priorität der doppischen Buchung „im Vordergrund“ gegenüber der doppischen Buchung „im Hintergrund“ angehoben, insbesondere als Basis entsprechender weiterer Schulungen und Schulungszyklen der Verwaltungsmitarbeiter und Schulungen der Stadtratsmitglieder zum Verständnis des doppischen NKF - Haushaltsplanes.

Gesetzliche vorgeschriebene finanztechnische und statistische Meldungen an andere Behörden oder öffentliche Dienststellen werden im Jahre 2010 letztmalig auf kameraler Basis erfolgen, immer intern ergänzt durch doppische Auswertungen der Ergebnisrechnung bzw. Finanzrechnung.

Im Jahre 2011 erfolgen dann in der vorgeschriebenen  Vier-Monats-Frist lt. ThürGemHV ein letztmaliger kameraler Jahresabschluss 2010 sowie bereits ein Entwurf eines doppischen Jahresabschlusses 2010 (Sechs-Monats-Frist lt. ThürGemHV-Doppik).

Die Haushaltsplanung für das Jahr 2011 ab Mitte des Jahres 2010 erfolgt bereits vollständig doppisch, das komplette doppische Buchungssystem wird bis zum 01.01.2011 vollständig aktiviert.

Der Entwurf des doppischen Haushaltsplanes 2010 enthält folgende Bestandteile nach ThürGemHV-Doppik:

- Haushaltssatzung
- Vorbericht
- Gesamt-Ergebnis
- Gesamt-Finanzplan
- Teilergebnis - und Teilfinanzplan
- Produktbuch incl. aller Produktbeschreibungen
- Verpflichtungsermächtigen
- dauernde Leistungsfähigkeit
- Verbindlichkeiten
- Investitionen

 

3. Wichtige Kennziffern des ersten doppischen Haushaltes 2010

-        Ergebnisplan

-        Finanzplan

-        Investitionsplan

Dieser erste doppische Haushaltsplan 2010 ist in Form und Aufbau jedoch anders als gewohnt aufgebaut. Es sind  neue Begrifflichkeit zu verstehen, ungewohnte Aufstellungen und Übersichten. 

Sicher wird es in der Zukunft der nächsten Jahre ab 2010 noch sinnvolle und rechtskonforme Änderungen  oder Ergänzungen am Druckwerk in  enger Zusammenarbeit mit unserem betreuenden Softwarehaus, adKOMM – Rudolstadt –Stammham, geben oder geben können. Für event. Vorschläge oder Hinweise aus den Fraktionen sind wir selbstverständlich offen. 

Der doppische Haushalt 2010 besteht im Kern aus einem Ergebnisplan und einem Finanzplan.

Der Ergebnisplan gem. § 2 Abs. 1 ThürGemHV-Doppik, ist im Grunde vergleichbar mit dem ehemaligen Verwaltungshaushalt – allerdings ohne Tilgung als Zuführungsgröße zum Vermögenshaushalt  – dafür jetzt erweitert um die Abschreibungen (daher die ursprünglich  im KGST - Bericht  1/1995 angedachte Bezeichnung „Verwaltungshaushalt neuer Art“).

Der Wegfall der Tilgungen als im Verwaltungshaushalt zu deckende Position für den Vermögenshaushalt und statt dessen die Einbeziehung der Abschreibungen stellen für den Haushaltsausgleich die quantitativ wichtigsten Veränderungen gegenüber dem kameralen Verwaltungshaushalt dar.

Der Ergebnisplan verzeichnet insgesamt laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 20,128 Mio. €  und laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 19,778 Mio. €.  Im Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit wird so ein saldierter Wert von 0,348 Mio. € erreicht.

Dies Ergebnis reicht aus, um den Gesamtplan 2010 bei zuzüglich 0,521 Mio. € sonstigen Finanzerträgen aus Zinsen und sonstigen Erträgen (u.a. Gewinnausschüttung kommunaler Unternehmen) und abzüglich ordentlichen Kapitalzinsleistungen von 0,869 Mio. € auszugleichen.

Somit genügt auch der doppische Planentwurf 2010 den gesetzlichen Ausgleichsanforderungen der ThürGemHV-Doppik.

Der Finanzplan gem. § 3 Abs. 1 ThürGemHV-Doppik hat keinen direkten Vergleichswert in der Kameralistik -  allenfalls könnte man sich Zahlungsein- und Ausgänge des ehemaligen Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes gesammelt vorstellen.

Der Finanzplan verzeichnet insgesamt laufende Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 19,571 Mio. €. Dem gegenüber stehen laufende Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit in Höhe von 18,067 Mio. €. Daraus  ergibt sich ein positiver Saldo von 1,504 Mio. €.

Verrechnet mit dem Saldo aus Investitionstätigkeit mit einem Zuschussbedarf von 1,631 Mio. € und dem Saldo der Veränderung der Investitionskredite (Tilgungssaldo aus Umschuldung und ordentlicher Tilgung) mit  einem Finanzmittelabfluss in Höhe von 1,289 Mio. € ergibt sich ein Saldo aus Finanzmittelergebnis und Finanzierungstätigkeit in Höhe von 1,6206 Mio. €.

Die Entwicklung der Investitionskredite (Kreditstand – früher „Schuldenstand“) gestaltet sich wie folgt:

Für Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten zur Umschuldung von 2 Kommunalkrediten sind insgesamt 1.155.900 € berücksichtigt. Die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten – bestehend aus ordentlicher Tilgung und Umschuldungstilgung – beziffern sich somit auf 2.445.100 €. Damit wird eine saldierte Tilgung in Höhe von 1.289.200 € geplant.

Der Stand der Investitionskredite beträgt dann zum 31.12.2010 voraussichtlich 18.377.700,60 €, welches einem Pro-Kopf-Investitionskreditstand von 1.090,28 € / Einwohner entspricht (Basis: 16 856 Einwohner – Stand 31.12.2008).

 

4.  Eröffnungsbilanz

Gemäß § 27 ThürNKFG – Eröffnungsbilanzstichtag – haben die Gemeinden zu Beginn des ersten Haushaltsjahrs mit einer Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden eine Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Die Aufstellung des Entwurfes der vorläufigen Eröffnungsbilanz mit dem Stichtag 31.12.2009 erfolgt zeitgleich in der intensiven Bearbeitung.

Große Vermögenswerte generierende Bereiche, wie z.B. der umfangreiche Gebäudebestand von 103 Gebäuden, sind weitgehend bearbeitet; die Werte für das unbebaute Vermögen sowie für die wesentlichsten Teile der Maschinen und techn. Anlagen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung liegen weitestgehend vor, die Abschreibungen wurden ermittelt und bereits im Haushaltplan berücksichtigt.

1.2.1.   Wald u. Forsten (Kommunalwald)
            1.951,9785 ha Holzbodenfläche 
                29,4697   ha Nichtholzbodenfläche + nichtforstl. Betriebsfläche 
1.2.3.   bebaute Grundstücke (Gebäude)
               103  Gebäude               
1.2.7.   Maschinen u. techn. Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung
    +        273  Anlagegüter - (Heimat- u. Literaturmuseum,
1.2.8.                                     5 Feuerwehren, Bauhof)  
       (= 3.200   Inventargegenstände  )
1.2.4.    Infrastrukturvermögen
              264  Straßen

 

Die Bilanzsumme wurde z.Z. bei 123 Mio. € ermittelt, davon im Anlagevermögen ca. 50 Mio.€ im Infrastrukturbereich und ca. 41 Mio. € im Bereich Gebäude u. bebaute Grundstücke.

 

5.  Ziele & Termine 2009 – 2012/2013

 

1. Erster doppischer Haushaltsplan für 2010 - Entwurf –
    (Aufstellung ab August 2009, Stadtrat 16.12.2009)
     als Anlage zum kameralen Haushaltsplan
2. Aufstellen erster Entwurf vorläufige Eröffnungsbilanz
    - Bilanzstichtag 31.12.2009
3. doppische & kamerale Haushaltswirtschaft parallel 2010
    (Referenzmodell)
4. Vollständige Umstellung auf doppisches System 01.01.2011
5. Kommunale Gesamtbilanz bis 2012 / 2013

 

Mit dem Abschied von Verwaltungs- und Vermögenshaushalt der Kameralistik und der Hinwendung zum Ergebnis- und Finanzplan, der Berücksichtigung von Abschreibungen, Rückstellungen und Sonderposten, der produktorientierten Arbeitsweise des Neuen kommunalen Finanzmanagements und Neuen Steuerungsmodells wird die Stadt Heilbad Heiligenstadt im Jahre 2010 nach mehrjähriger Vorbereitung seit den Jahren 2005/2006 mit dem Dualitäts- oder Referenzjahr den ersten großen Schritt (Meilenstein) in die Zukunft des Neuen kommunalen Finanzwesens (NKF) gehen, in der die Kommune sich noch mehr als bisher als Dienstleister für den Bürger = Kunden versteht.

 


Verwaltung informiert Stadtrat zur aktuellen Haushaltsplanung 2010 mittels Dualität kameraler und doppischer Haushalt (05.09.2009)

 

Am Samstag, den 05. September 2009, lud die Verwaltungsleitung der Stadt Heilbad Heiligenstadt ihre Stadtratsmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung zu einer Informationsveranstaltung in den Sitzungssaal des Rathauses ein. Anlass war das Projekt zur Umstellung des bisherigen kameralen Finanzwesens hin zu einer öffentlich - doppisch geführten Buchhaltung. Seit 2005 befindet sich die Stadt auf dem Weg der Umstellung, oft noch steinig, da die Kommune als Vorreiter in Thüringen nur auf wenige Erfahrungswerte anderer Gemeinden zurückgreifen konnte.

Nun geht es in die nächste Projektphase – der erste Produkthaushalt, das nach doppischen Gesichtspunkten erstellte Planwerk für das Haushaltsjahr 2010, befindet sich aktuell in Bearbeitung. Im Haushaltsjahr 2010 wird dann in einer Parallelphase mit dem kameralen Haushalt der neue, doppische Haushalt eingeführt.

Dies erleichtert für die Stadtratsmitglieder und die Mitarbeiter der Verwaltung den notwendigen Lernprozess in der Umstellung von der Kameralistik zur Doppik.

Ziel der Veranstaltung war es zum einen, den Anwesenden den aktuellen Stand des Projektes im Bereich Produkthaushalt und der Aufstellung des Entwurfes der Eröffnungsbilanz zu vermitteln und zugleich einen Rückblick auf den bisherigen Projektverlauf zu geben. Zum anderen macht es das neue Planwerk Produkthaushalt erforderlich, die Stadträte in die neuen Unterlagen einzuweisen, denn sie entscheiden am Ende per Beschluss über die Verwendung der Haushaltsmittel.

Wie sieht der Haushalt in Zukunft aus? Wie müssen die Bestandteile gelesen werden? Und wie sind die Zahlen ab sofort zu interpretieren? Auf diese und andere Fragen gaben Herr Heinevetter, Amtsleiter Kämmerei & Ltr. NKF, mit Unterstützung von Herrn Haunsberger, Geschäftsführer des die Stadt Heilbad Heiligenstadt im Bereich kommunale Finanzen betreuenden Softwarehauses adKOMM und seine Mitarbeiter Frau Schneider und Herr Linke Antwort.