Aktuelles

Doppikumstellung zum 01.01.2011 endgültig erfolgt - doppischer Echtbetrieb aufgenommen

Gemäß der Beschlüsses des Stadtrates v. 28.01.2009 und 16.12.2009 sowie gemäß  § 18 der Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt und der besonderen Vorgehensweise des Übergangs von der Kameralistik zur Doppik erfolgte mit dem Haushaltsplan 2011 bzw. zum 01.01.2011 die 2. Stufe der vollständigen Umstellung der Haushaltswirtschaft nach § 26 ThürKDG (Thüringer Gesetz über die kommunale Doppik) auf die Buchführung nach den Grundsätzen der kommunalen doppelten Buchführung (Doppik).

Hier finden Sie den Leitet Herunterladen der Datei eindoppischen Haushaltsplan 2011

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