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Benutzungsantrag
Der Antrag auf Benutzung des Archivs ist bei der Direktbenutzung in Form des Benutzungsantrages zu stellen, wobei der Gegenstand der Nachforschung so genau wie möglich anzugeben und der Benutzungszweck nachzuweisen ist. Bei schriftlichen und telefonischen Anfragen braucht kein Benutzungsantrag gestellt zu werden. Bei der Direktbenutzung ist dem Archiv eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass bei der Auswertung gewonnener Erkenntnisse aus Archivalien Urheber- und Persönlichkeitsrechte und andere berechtigte Interessen Dritter gewahrt werden. Dies geschieht in der Regel durch die Unterschrift auf dem Benutzungsformular.
Es kann jedoch eine Erteilung der Genehmigung unter Auflagen oder eine Einschränkung oder Versagung der Benutzung erfolgen, wenn:
| A | der Benutzer, der gegen die Archivsatzung verstoßen hat oder die Auflagen (z. B. Anonymisierung von personenbezogenen Daten bei Veröffentlichungen oder die Nichtabgabe von Kopien oder Abschriften an Dritte) nicht eingehalten hat. |
| B | der Hauptzweck der Benutzung durch Einsichtnahme in Sekundärquellen erreicht werden kann. |
| C | der Erschließungszustand der Archivalien eine Benutzung nicht zulässt. |
| D | der Erhaltungszustand des Archivgutes eine Benutzung nicht zulässt. |
| E | die Archivalien wegen gleichzeitiger dienstlicher oder amtlicher Benutzung nicht verfügbar sind oder |
| F | durch die Benutzung ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand entstehen würde. |
| G | der Grund zu der Annahme besteht, dass dem Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder wesentliche Nachteile entstehen. |
| H | der Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Belange einer Person beeinträchtigt werden. |







