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Freitag. 23. Juli 2010
Infos zum Thür. Erziehungsgeldgesetz
Zum 01.08.2010 tritt die Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft.Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
Das Thüringer Erziehungsgeld ist einkommensunabhängig und wird ab 01.08.2010 als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld für die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten gezahlt.
Für die ab 01. August 2009 geborenen Kinder besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld frühestens ab 13. Lebensmonat. Es wird jedoch nicht vor dem Ende des Bezuges von Elterngeld gewährt. Die Verlängerung des Elterngeld-Auszahlungszeitraumes bleibt unberücksichtigt.
Die zwischen dem 01. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geborenen Kinder sind ebenfalls anspruchsberechtigt und zwar frühestens ab 01. August 2010.
Die Abtretung des Erziehungsgeldes für die Zeit der Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege entfällt. Bei einer Betreuung von nicht mehr als fünf Stunden täglich (Nachweis ist vorzulegen) steht ein um 75 Euro verringerter Monatsbetrag zu. Wird das Kind mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro übersteigenden Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn das Kind ältere kindergeldberechtigte Geschwister hat.
Die Rückwirkung von Anträgen wird von sechs auf drei Monate verkürzt.
Der Nachweis über die Früherkennungsuntersuchung U6 (nicht mehr U7) ist zu erbringen.
Der Antrag auf Gewährung von Thüringer Erziehungsgeld steht auch unter:
www.thueringen.de/de/tlvwa/antraege/content.html
und
www.thueringen.de/de/tmsfg/familie/familienpolitik/erziehungsgeld/content.html
oder kann ab sofort bei der
Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt
Aegidienstraße 20
Kämmerei -Soziales
Zimmer 126
abgeholt werden.









