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Bürgerservice der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Willkommen beim virtuellen Bürgerservice der Stadtverwaltung. Mit diesem Service bietet die Verwaltung den Bürgern und Unternehmen eine neue Kommunikations- plattform. Ansprechpartner, Formulare und Anliegen können nun rund um die Uhr und von jedem Ort der Welt elektronisch über das Internet abgerufen werden. Dadurch wird die Verwaltung für den Kunden modern und transparent. Unter dem Begriff E-Government wird die Verwaltung in den nächsten Jahren auf Grundlage der EU-Dienstleistungs- richtlinie bürokratische Hindernisse abbauen und Behördenkontakte erleichtern. Die Kommunikations- möglichkeiten werden zukünftig auf den elektronischen Weg ausgeweitet. Für den Kunden entfallen zeitaufwändige Wege zur Behörde und die Verwaltung profitiert durch die neuen technischen Wege und die vereinfachten Abläufe.


Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWas erledige ich wo?

Eine anliegenorientierte Suche von A bis Z zeigt Informationen, zuständige Stellen, notwendige Unterlagen sowie Formulare an.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterLebenslagen

Für bestimmte Lebenssituationen, die ein Bürger braucht, werden Anliegen und dazugehörige Informationen aufgeführt.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterAnliegensuche

Hier können infrage kommende Anliegen über ein Suchfeld ausgewählt werden. Als Ergebnis wird die zuständige Stelle angezeigt.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterFormulare

Onlineverfügbare Formulare können ausgefüllt, ausgedruckt und sollten persönlich in der Verwaltung abgegeben werden*.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVerwaltungsstruktur

Struktur, Ämter, Sachgebiete und Ansprechpartner der Verwaltung werden nach der Struktur der Stadtverwaltung aufgelistet.

Öffnet externen Link in neuem FensterOnline-Dienstleistungen

Serviceportal für Bürger und Unternehmen mit vielen wichtigen Informationen



Hinweis: Ausgefüllte Formulare müssen derzeit immer noch ausgedruckt und anschließend unterschrieben werden. Aufgrund eventueller Rückfragen sollten diese persönlich im zuständigen Fachbereich der Verwaltung abgegeben werden.

Ausgenommen davon sind die Angelegenheiten die über das "Online-Antragsverfahren ThEA" abgewickelt werden.