| ab 01.August neu: | ||
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| Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Kämmerei | ||
| Mo: | 08:00-16:00 Uhr | |
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Anregungen, Ideen und Hinweise unserer Bürger
AEM Management
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Gewerbegebiet
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Fördermöglichkeiten
Zur Ansiedlung von Industrie-, Gewerbe-, und Dienstleistungsbetrieben stellt die EU, der Bund und das Land Thüringen eine Vielzahl von Fördermittel bereit. Ob das Unternehmen mittels der geplanten Investition für eine Förderung in Frage kommt, ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Die Gesetzlichkeiten, zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzung für eine Förderung, sind sehr vielschichtig. Ebenso spielen solche Faktoren wie z.B. Branche, Anzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze usw. eine wesentliche Rolle. Da die Förderkriterien laufend geändert werden, ist eine Prüfung des Einzelfalls zwingend notwendig. Weiterhin ist zu beachten, dass es bei der EU, beim Bund und beim Land Thüringen eine Vielzahl von Fördergebern bzw. Fördertöpfen gibt. Selbstverständlich werden alle Unternehmen, welche sich in Heilbad Heiligenstadt ansiedeln bzw. erweitern wollen, von der Stadtverwaltung Abt. Wirtschaftsförderung bestmöglich unterstützt. Wir vermitteln Kontakte und recherchieren, ob für Ihre Investition die Einleitung eines Förderverfahrens sinnvoll ist. Bitte nehmen Sie bei Bedarf mit uns Kontakt auf.
Förderung der gewerblichen Wirtschaft
Die Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt Bereich Wirtschaftsförderung berät bereits am Ort ansässige Unternehmen bzw. Unternehmen welche sich neu ansiedeln wollen bei der Beantragung von Fördermitteln. Dabei wird den Unternehmen Hilfestellung gegeben bei:
| • der Vermittlung von Kontakten zu Bewilligungsbehörden |
| • dem Aufzeigen von Fördermöglichkeiten |
| • der Erläuterung von Verfahrensverfahren und Verfahrenswegen |
| • der Unterstützung bei der Erstellung von Fördermittelanträgen |
Besonders interessant sind zurzeit folgende Fördermittelprogramme:
| • | Gemeinschaftsaufgabe „GA“ – Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur. Hierbei gibt es Investitionszulagen, zinsverbilligte Kredite usw. Im Rahmen dieser Förderung können für mittlere und kleinere Unternehmen bis max. 43 Prozent des Subventionswertes, das ist die Summe aller geldwerten Vorteile aus öffentlichen Finanzierungshilfen) erstattet werden. Für sonstige Betriebsstätten können bis zu 28 Prozent bezuschusst werden. Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen dieser Förderverfahren werden auf Anfrage mitgeteilt. |
| • | Die Möglichkeit einer Mitfinanzierung von Maßnahmen und Projekten im Zusammenhang von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der Markteinführung von Produkten und Dienstleistungen bzw. sonstige Innovationsvorhaben ist auch beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich. Die Bezuschussung kann über eine stille Beteiligung aus dem Thüringer Innovationsfonds erfolgen. |
| • | Die Inanspruchnahme von zinsgünstigen Krediten bei verschiedenen Banken ist ebenfalls ein wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung. ( z.B. das Mittelstandprogramm „ Beschäftigung und Qualifizierung „ bei der KFW Bank ) Weitergehende Förderungen für Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen werden auch vom Arbeitsamt und der GfAW angeboten. |
Die Thüringer Aufbaubank bietet ein ganzes Netz von Förderprogrammen an:
| • Gemeinschaftsaufgabe“ Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ( GA ) |
| • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung |
| • Landesinvestitionsprogramm ( LIP ) |
| • Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen |
| • Förderung des Technologietransfers |
| • Bürgschaften |
| • Einsatz von Fach- und Hochschulabsolventen |
| • Konsolidierungsfonds |
| • Nutzung erneuerbarer Energien |
| • Thüringenkapital |
| • Förderung von Energieberatung und Energiekonzepten |
| • Betriebliche Technologieförderung |







